Eine vorgängige Ersatzbeschaffung war erst ab dem 3. Dezember 1994 möglich, womit der Kauf des Landwirtschaftsbetriebes in B. vom 15. Dezember/29. Dezember 1993 ausserhalb der Ersatzbeschaffungsfrist liegt. Der Gewinn aus dem Verkauf der Parzelle Nr. 352 kann demzufolge nicht für den ersatzbeschaffungsweisen Erwerb des Landwirtschaftsbetriebs in B. verwendet werden. 29 Abzug von Schuldzinsen (§ 40 lit. a StG). - Die Abzugsfähigkeit des Schuldzinsenanteils beim Leasingvertrag hängt von der konkreten Ausgestaltung ab. Ob zivilrechtlich ein Ab- zahlungs- bzw. Konsumkreditvertrag vorliegt, ist steuerlich irrelevant.