hatte die Käuferin bei Unterzeichnung des Kaufvertrages eine Anzahlung von Fr. 100'000.-- (Ziff. III/1), 30 Tage nach Rechtskraft der Baubewilligung eine Teilzahlung von Fr. 1'300'000.-- (Ziff. III/2) und 360 Tage nach der Baubewilligung eine Schlusszahlung von Fr. 1'030'000.-- (Ziff. III/3) zu leisten. Die Käuferin verpflichtete sich, bis zum 15. Februar 1995 ein der damals gültigen Bauzonenordnung entsprechendes Baugesuch für die Überbauung des Gesamtgrundstücks einzureichen.