28 Beschwerdelegitimation. Ersatzbeschaffungsfrist. Zeitpunkt des Zuflusses von Einkünften. - Keine Legitimation (mangels formeller Beschwer) zu einem Begehren, das bereits im vorinstanzlichen Verfahren gestellt und gutgeheissen wurde (Erw. I/4/a,b). - Keine Legitimation zu einem Begehren, das einem im vorinstanzlichen Verfahren gutgeheissenen eigenen Begehren widerspricht (Erw. I/4/c). - Beim Verkauf eines Grundstücks unter einer Suspensivbedingung fliesst der Verkaufserlös erst im Zeitpunkt des Eintritts der Bedingung zu.