Die Gebühr ist das Entgelt für eine bestimmte, von der abgabepflichtigen Person veranlasste Amtshandlung oder für die Benutzung einer öffentlichen Einrichtung. Sie soll die Kosten, welche dem Gemeinwesen durch die Amtshandlung oder Einrichtung entstanden sind, decken (Ulrich Häfelin/Georg Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Zürich 2002, Rz. 2626). Beim Schulgeld handelt es sich um Gebühren im Sinne dieser Bestimmung. Das verwaltungsgerichtliche Beschwerdeverfahren gemäss § 52 Ziff. 1 VRPG kommt demgemäss zur Anwendung, wenn sich die Eltern gegen die Auferlegung oder die Höhe des Schulgeldes wehren und der Instanzenzug durchlaufen