" In der Botschaft des Regierungsrates an den Grossen Rat vom 5. November 1997, Schulgesetz, Partialrevision Etappe I, Bericht und Entwurf zur 1. Beratung (Botschaft Schulgesetz), wird zu dieser Änderung ausgeführt, dass diese neue Bestimmung die gesetzliche Grundlage zur Schulgelderhebung bei den Eltern schaffe (Botschaft Schulgesetz, S. 12). Die neue gesetzliche Grundlage hat zu keiner Änderung von § 6 der Verordnung über das Schulgeld vom 16. Dezember 1985 geführt (Schulgeldverordnung; SAR 403.151; Fassung gemäss Verordnung vom 19. Dezember 1988). Die seit 1. Januar 1989 geltenden