Das Klageverfahren gelange zur Anwendung, wenn über allfällige Ansprüche der Gemeinde gegenüber den Eltern zu entscheiden sei, da in solchen Fällen für eine Kostenauferlegung mittels Verfügung zu Lasten der Eltern eine gesetzliche Grundlage fehle. b) Die publizierte Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts stellte in Frage (AGVE 1991, S. 162 f.), ob es zulässig sei, den Eltern die Kosten des auswärtigen Schulbesuches ihrer Kinder mit Verfügung aufzuerlegen. Aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlage hat die vom Regierungsrat publizierte Rechtsprechung dies verneint (AGVE 1997, S. 546 f.;