1. a) Streitgegenstand in den Verfahren um Schulgeldbeiträge ist der Anspruch auf unentgeltlichen obligatorischen Grundschulunterricht an öffentlichen Schulen (Art. 19 i.V.m. Art. 62 BV; § 28 f. KV; § 3 Abs. 3 und § 6 SchulG). Zu prüfen ist, wie und in welchem Verfahren dieser Anspruch geltend zu machen ist, wenn ein Kind den obligatorischen Schulunterricht an einer öffentlichen Schule ausserhalb des Wohn- bzw. Aufenthaltsortes besucht.