Auch die im Antrag verlangte Streichung des Klammereinschubes (betreffend Verbeiständung der Zivilkläger im Strafprozess) ging in den Beratungen vollkommen unter. Der Präsident der Justizkommission hielt ausdrücklich fest, es gehe um das Honorar in Strafsachen, ein weiteres Votum erläuterte, dass es sich beim Antrag um die amtliche Verteidigung handle, und auch Regierungsrat Wernli hielt fest, dass mit dem Antrag das Honorar in Strafsachen und für die amtliche Verteidigung festgesetzt werde (Protokoll GR, S. 2249 f., Voten Markus Leimbacher, Thierry Burkart, Regierungsrat Kurt Wernli). Die Frage der Entschädigung der Zivilkläger im Strafprozess wurde nicht behandelt.