vgl. § 5 AnwT) abgelehnt. Der Antrag zur Ergänzung von § 9 AnwT mit einem Absatz 2 (mit dem beschlossenen Wortlaut) war mit dem Zusatz verknüpft, dass eine Gutheissung des Antrags die Streichung der Klammer im neuen Absatz 1 dieser Be- 2004 Normenkontrolle 105