Schon der Begriff der Verwaltung ist zweideutig; einerseits ist darunter - funktionell - die Verwaltungstätigkeit, andererseits - organisatorisch - die Verwaltung, d.h. die Verwaltungsbehörden, zu verstehen (Ulrich Häfelin/Georg Müller, Allgemeines Verwaltungsrecht, 4. Auflage, Zürich/Basel/Genf 2002, Rz. 9 ff.; Hans J. Wolff/ Otto Bachof/Rolf Stober, Verwaltungsrecht Band 1, 11. Auflage, München 1999, S. 35 ff.).