das Einspracheverfahren wurde also sistiert. Gegen diesen Entscheid erhob M. keine Beschwerde (...). 5.3.3. Nebst der Modifikation der Wegführung beantragt der Beschwerdeführer in seinem Rechtsmittel an die Landwirtschaftliche Rekurskommission die Änderung der Neuzuteilung (...). Für diesen Beschwerdepunkt ist die Zuständigkeit der Landwirtschaftlichen Rekurskommission gegeben (Erw. 5.3.1.). 5.3.4.1. Die beantragte Neuzuteilungsänderung steht nach Angaben des Beschwerdeführers in direkter Folge der beantragten Änderung der Strassenführung (...). 5.3.4.2. Wie sich aus dem Zusammenspiel von § 15 f. LwG-AG und § 17a Abs. 2 LwG-AG ergibt, bildet das generelle Projekt Basis