LwG-AG beurteilt die Landwirtschaftliche Rekurskommission Beschwerden gegen Beschlüsse von Güterregulierungsorganen. Die grundsätzliche Zuständigkeit der Landwirtschaftlichen Rekurskommission als Rechtsmittelinstanz im Regulierungsrecht wird indessen mit den Ausnahmen von § 15/16 LwG-AG (generelles Projekt) und 2003 Güterregulierung 365