1.2, S. 10, vor, dass für die Ertragswertberechnung die Durchschnittswerte nicht nur auf der Basis der Entwicklung von Preisen und Kosten, sondern auch von Direktzahlungen ermittelt werden. Dass bei der Bonitierung Direktzahlungen mitberücksichtigt werden, entspricht daher der gesetzlichen Vorgabe und wird auch von der neueren Lehre bejaht (Martin Calörtscher, Bodenbewertung und Ertragswertschätzung für Landumlegungen in der Landwirtschaftszone, Zürich 1996, S. 92 f.; Schreiben des Bundesamtes für Landwirtschaft vom 11. Juni 1999 [...]). Der Wert des landwirtschaftlichen Bodens bemisst sich für 364 Landwirtschaftliche Rekurskommission 2003