2003 Güterregulierung 363 I. Güterregulierung 94 Berücksichtigung von Direktzahlungen bei der Bonitierung. - Direktzahlungen sind bei der Bonitierung zu berücksichtigen. - Persönliche Gründe, die den Bezug von Direktzahlungen verunmöglichen, sind unbeachtlich. Einzig objektive Gründe, die einem Bezug von Direktzahlungen entgegenstehen, sind bonitierungsrelevant. Aus einem Entscheid der Landwirtschaftlichen Rekurskommission vom 2. April 2003 in Sachen M. gegen Bodenverbesserungsgenossenschaft S Aus den Erwägungen: