Sein Verlauf ist aus dem Situationsplan, der dem Grundbuchamt Kulm seinerzeit im Bereinigungsverfahren als Teil des Sammelbelegs u.a. zur Anmerkung "Öffentlicher Fussweg laut Plan (östlich)" eingereicht worden ist, ersichtlich. Unbestritten ist, dass der Fussweg so, wie er im erwähnten Situationsplan sowie in sämtlichen neueren Situationsplänen gestrichelt eingezeichnet ist, heute nur noch teilweise besteht, weil sich der Lauf der Wyna seit der Begründung des öffentlichen Fusswegrechts im Bereich der beiden erwähnten Grundstücke schrittweise in Richtung seiner linksufrigen Aussenkurve verschoben hat.