1. a) Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist ein öffentlicher Fussweg entlang der Wyna. Der Fussweg wurde am 16. Mai 1937 als Anmerkung auf der Parzelle Nr. 125 (später Parzellen Nrn. 125 und 1906) in das Grundbuch eingetragen. Sein Verlauf ist aus dem Situationsplan, der dem Grundbuchamt Kulm seinerzeit im Bereinigungsverfahren als Teil des Sammelbelegs u.a. zur Anmerkung "Öffentlicher Fussweg laut Plan (östlich)" eingereicht worden ist, ersichtlich.