1989, S. 152; VGE II/31 vom 3. April 1996 [BE.1994.00169] in Sachen E. K., S. 12). c) Die Vorinstanz hat vom Gemeindesteueramt B. die Steuerakten des Ehemannes für die Veranlagungsperiode 1999/2000 beigezogen, vom Beizug von Akten früherer Veranlagungsperioden hat sie abgesehen. Vorliegend geht es um die für die Steuerveranlagung 1999/2000 massgebenden Einkommensverhältnisse der Beschwerdeführerin in den Bemessungsjahren 1997/98 (§ 53 aStG), insbesondere um die ihr vom Ehemann geleisteten Unterhaltszahlungen für 2003 Verwaltungsrechtspflege 313