78 Rechtliches Gehör. Akteneinsichtsrecht. - Untaugliche Beweismittel müssen nicht abgenommen werden; antizipierte Beweiswürdigung (Erw. 1). - Zieht eine Behörde Akten bei, so haben die Parteien Anspruch auf Einsicht, selbst wenn die Behörde die Akten als irrelevant betrachtet (Erw. 2/a-c). - Verweigerte Akteneinsicht: Heilung im Rechtsmittelverfahren (Erw. 2/d). 312 Verwaltungsgericht 2003 Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 10. September 2003 in Sachen G..B. gegen Entscheid des Steuerrekursgerichts. Aus den Erwägungen