78 Rechtliches Gehör. Akteneinsichtsrecht. - Untaugliche Beweismittel müssen nicht abgenommen werden; antizipierte Beweiswürdigung (Erw. 1). - Zieht eine Behörde Akten bei, so haben die Parteien Anspruch auf Einsicht, selbst wenn die Behörde die Akten als irrelevant betrachtet (Erw. 2/a-c). - Verweigerte Akteneinsicht: Heilung im Rechtsmittelverfahren (Erw. 2/d).