tel, Klage und Normenkontrollverfahren nach dem aargauischen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege [Kommentar zu den §§ 38- 72 VRPG], Diss. Zürich 1998, § 44 N 5, 28 ff.). Diese wichtigen Gründe sind in der Verfügung zu nennen, und es ist zu begründen, inwiefern sie die entgegenstehenden Interessen überwiegen (Merker, a.a.O., § 44 N 28). 77 Legitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG). - Begriff der formellen Beschwer (Erw. 2/b/aa). - Der Baugesuchsteller ist wegen seiner besonderen Nähe zur Sache zwingend am Verfahren beteiligt, ebenso der wegen Lärmimmissionen ins Recht gefasste Eigentümer und Betreiber eines Restaurants (Erw. 2/b/bb).