76 Beschwerde, aufschiebende Wirkung. - Der vorsorgliche Entzug der aufschiebenden Wirkung durch die verfügende Behörde (§ 44 Abs. 1 VRPG) muss begründet werden. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 19. November 2003 in Sachen R.B. gegen Entscheid des Bezirksamts L. Sachverhalt Dem Sozialhilfeempfänger wurde wegen Nichtbefolgung von Weisungen die materielle Hilfe um den Grundbedarf II gekürzt. Einer allfälligen Beschwerde gegen diesen Beschluss entzog der Gemeinderat vorsorglich die aufschiebende Wirkung. Aus den Erwägungen