308 Verwaltungsgericht 2003 74 Beschwerdelegitimation (§ 38 Abs. 1 VRPG). - Sozialhilfe, Kostengutsprachegesuch zu Gunsten einer Institution. Zur Beschwerde gegen die Verweigerung der Kostengutsprache ist die Institution nicht legitimiert. vgl. AGVE 2003 68 288 75 Beschwerdebegründung (§ 39 Abs. 2 VRPG). - Anforderungen an die Beschwerdebegründung, wenn eine Verletzung des Kostendeckungsprinzips geltend gemacht wird. vgl. AGVE 2003 32 105 76 Beschwerde, aufschiebende Wirkung. - Der vorsorgliche Entzug der aufschiebenden Wirkung durch die ver- fügende Behörde (§ 44 Abs. 1 VRPG) muss begründet werden. Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 19. November 2003 in Sachen R.B. gegen Entscheid des Bezirksamts L. Sachverhalt Dem Sozialhilfeempfänger wurde wegen Nichtbefolgung von Weisungen die materielle Hilfe um den Grundbedarf II gekürzt. Ei- ner allfälligen Beschwerde gegen diesen Beschluss entzog der Ge- meinderat vorsorglich die aufschiebende Wirkung. Aus den Erwägungen Der vorsorgliche Entzug der aufschiebenden Wirkung wurde in der Verfügung mit keinem Wort begründet. Die aufschiebende Wir- kung ist die Regel, der vorsorgliche Entzug hat den Charakter einer klaren Ausnahme, die nur "aus wichtigen Gründen" angeordnet wer- den darf (§ 44 Abs. 1 VRPG; vgl. auch Michael Merker, Rechtsmit-