Arbeit nicht nur inhaltlichen Anforderungen genügen, sondern auch zeitgerecht abgeliefert werden muss; auch dies gehört zur - zu bewertenden - schulischen Leistung. Auf die Beschwerde darf deshalb mangels rechtlicher Zuständigkeit nicht eingetreten werden. 3. Der Beschwerdeführer verlangt auch, dass ihm das Ergebnis seiner Diplomarbeit bekanntgegeben werde. Die Zulassung zur Diplomarbeit setzt voraus, dass der Studierende am Ende des 6. Semesters alle erforderlichen Testate vorweist und die Diplomprüfung bestanden hat.