Gegenstand des vorliegenden Verfahrens bildet die Erteilung bzw. Nichterteilung des Testats "Labor Systemprogrammierung". Nach dem Gesagten kann die Erteilung dieses Testats nicht Gegenstand der verwaltungsgerichtlichen Überprüfung sein, weil hier klarerweise eine Bewertungskomponente hineinspielt. In diesem Zusammenhang ist speziell darauf hinzuweisen, dass eine schriftliche 2003 Verwaltungsrechtspflege 307