Den Abschluss des Studiums bildet das Diplom; es wird erteilt, wenn alle erforderlichen Testate vorliegen, der vorgegebene Durchschnitt aller Prüfungsnoten erreicht ist und auch die Diplomarbeit genügend ist (vgl. § 15 AFHV I bzw. neu § 21 AFHV Elektro- und Informationstechnik, Informatik, Maschinenbau). Diese Prüfungselemente sind alle mit Bewertungen verbunden. Dies gilt auch für die Testate, welche wie erwähnt Ausdruck für die Leistungsbeurteilungen sind. Es handelt sich also um eine andere Art von Testaten als jene, welche an den Universitäten erteilt werden und nur die Tatsache des Vorlesungsbesuchs bestätigen.