So müssen sich die Studierenden Leistungsbeurteilungen unterziehen, wobei die genügenden Leistungen mittels Testaten bezeugt werden (vgl. § 9a Abs. 2 AFHV I bzw. neu § 9 AFHV Elektro- und Informationstechnik, Informatik, Maschinenbau), sie müssen weiter Vordiplomprüfungen und Diplomprüfungen absolvieren (siehe Informationsbroschüre der Fachhochschule Aargau Nordwestschweiz "Studiengang Informatik"). Den Abschluss des Studiums bildet das Diplom;