fung sind etwa das Anwaltsexamen, die Wirtefachprüfung oder die Jägerprüfung. cc) Nach heutigem Verständnis muss nun der angestammte Begriff der Prüfung, welche wie die vorhin genannten Beispiele in Form eines einheitlichen, zeitlich eng begrenzten Prüfungsakts durchgeführt wird, allerdings ausgeweitet werden. Gerade im Fachhochschulbereich sind die Prüfungen aufgeteilt in verschiedene Teilelemente, die sich auf die ganze Länge des Studiums verteilen. So müssen sich die Studierenden Leistungsbeurteilungen unterziehen, wobei die genügenden Leistungen mittels Testaten bezeugt werden (vgl. § 9a Abs. 2 AFHV I bzw. neu § 9