11 VRPG handelt, führt der Beschwerdeführer nicht weiter aus. b) Die beiden Rechtsbegehren des Beschwerdeführers und die damit im Zusammenhang stehende Nichterteilung des Diploms fallen zeitlich auf das Jahr 2001. Zu diesem Zeitpunkt wurde der Studiengang im Bereich Informatik durch die Verordnung über die Fachhochschule Technik, Wirtschaft und Gestaltung vom 29. Oktober 1997 (Fachhochschulverordnung I, AFHV I) geregelt. Neu wird der 2003 Verwaltungsrechtspflege 305