2/d). - Ist das Testat Voraussetzung zur Zulassung zur Diplomarbeit und wurde es nicht erteilt, ist die Überprüfung der Frage, ob jemand zur Diplomarbeit zuzulassen sei, ebensowenig Sache des Verwaltungsgerichts wie die Frage, ob das Testat zu Recht nicht erteilt wurde (Erw. 3). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 1. Kammer, vom 22. Januar 2003 in Sachen R.P. gegen Entscheid des Regierungsrates. Aus den Erwägungen