73 Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts nach § 52 Ziff. 11 VRPG (Zulassung zu einer Prüfung). - Bei der gerichtlichen Überprüfung der Zulassung zu einer Prüfung gemäss § 52 Ziff. 11 VRPG geht es um die Beurteilung von Prüfungsvoraussetzungen, welche rein formaler Natur sind und keine Bewertungskomponenten beinhalten (Erw. 2/c/bb). - Der Begriff der Prüfung in § 52 Ziff.