Entscheid des Verwaltungsgerichts, 2. Kammer, vom 15. Januar 2003 in Sachen K.P. gegen Entscheid des Regierungsrats. Aus den Erwägungen 1. b) Ziel der Sozialhilfe ist es, über die blosse Existenzsicherung hinaus mittels individueller materieller und persönlicher Hilfeleistungen die Eigenverantwortung und Selbstständigkeit bedürfti- 296 Verwaltungsgericht 2003