Diese machte erkennbar nur Sinn, wenn das instruierende Gesundheitsdepartement an der selbstständigen Beschwerdelegitimation der Beschwerdeführerin 1 zweifelte. Deren eigene Stellungnahme vom 16. September 2001 lässt sich nicht nachträglich unter Berufung auf Treu und Glauben beseitigen. Der vorinstanzliche Nichteintretensentscheid erweist sich damit als korrekt. 69 Materielle Hilfe. - Berechnung der materiellen Hilfe, wenn der Sozialhilfeempfänger in einem gefestigtem Konkubinat lebt. Unzulässigkeit der Gleichstellung mit einem Ehepaar.