... bb) Gemäss § 38 Abs. 1 VRPG kann Verfügungen und Entscheide durch Beschwerde anfechten, wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht. Die Beschwerdebefugnis oder -legitimation setzt also ein eigenes Interesse voraus. Beschwerden zu Gunsten Dritter sind nur in Ausnahmefällen zulässig (siehe Michael Merker, Rechtsmittel, Klage und Normenkotrollverfahren nach dem 2003 Sozialhilfe 291