M.L., geboren 1918, ist seit langer Zeit verwitwet und lebt im Altersheim A. Ihr Sohn T.L. wandte sich im Mai 2002 an die Gemeinde Z., da das Vermögen von M.L. aufgebraucht sei und die Einnahmen nicht ausreichten, um die Heim- und übrigen Kosten zu decken. Die Beratungsstelle Pro Senectute klärte die Frage von Ergänzungsleistungen ab und stellte im Namen von M.L. beim Gemeinderat Z. ein Gesuch um materielle Hilfe, wobei das Formular durch K.L. (ebenfalls ein Sohn von M.L.) unterzeichnet wurde. Nach Abklärungen, namentlich über die Möglichkeit höherer Ergänzungsleistungen, verfügte der Gemeinderat Z. am 27. November 2002: