284 Verwaltungsgericht 2003 zug in eine angemessene, günstigere Wohnung zulässt (siehe AGVE 1993, S. 619). bb) (...) cc) Der Gemeinderat erachtete den monatlichen Mietzins von Fr. 1'270.-- für einen Zweipersonen-Haushalt als übersetzt. Zu diesem Schluss kam er offenbar auf Grund eines quantitativen Vergleichs mit den Mietkosten anderer Sozialhilfebezüger in Zweiper- sonen-Haushalten (Beschluss vom 24. Juni 2002, S. 3). Die konkrete Situation des Beschwerdeführers und seiner Ehefrau fand keine erkennbare Berücksichtigung.