Die vorliegenden Ausschreibungsunterlagen enthalten keine Vorschriften über Zulässigkeit und Bedingungen für Pauschal- oder Globalangebote. Folglich hätte die Vergabebehörde das Globalangebot der Beschwerdegegnerin als ausschreibungswidrig von der Vergabe ausschliessen müssen. Der an die Beschwerdegegnerin für das Globalangebot erteilte Zuschlag ist daher in Gutheissung von Ziffer 1 der Beschwerdebegehren aufzuheben. 2003 Sozialhilfe 283 VIII. Sozialhilfe 65 Auflage, eine preisgünstigere Wohnung zu beziehen. - Was ist bei Krankheit/Behinderung eine zumutbare Wohnung?