Damit handelt es sich beim Preis zwar um das gewichtigste Zuschlagskriterium; den verschiedenen qualitativen Aspekten (Erfahrung, Qualität etc.) wird insgesamt aber die gleiche Bedeutung zugemessen. Diese Kriterien wurden ebenfalls mit Punkten zwischen 5 und 1 bewertet. Das relativ geringe Gewicht des Preises mit 50% lässt die Gleichbewertung von preislich nahe beisammen liegenden Angeboten und den Verzicht auf eine absolut differenzierte Preisbewertung als noch vertretbaren Ermessensentscheid der Vergabebehörde erscheinen. Die gewählte Bewertungsmethode ist weder völlig sachfremd noch wurde sie auf die einzelnen Anbieter unterschiedlich angewendet.