Das im BGBM statuierte Gebot der Gleichbehandlung einheimischer und auswärtiger Anbieter untersagt Prozentklauseln und andere Privilegierungen ortsansässiger Anbieter. Auch müssten im Hinblick auf das Gleichbehandlungsgebot die Bandbreiten, innerhalb derer eine Gleichbehandlung erfolge, gemessen am jeweiligen Auftragswert relativ eng begrenzt sein (VGE III/158 vom 26. November 1998 [BE.1998.00289] in Sachen G. AG, S. 9 f.; vgl. auch Peter Galli/ André Moser/Elisabeth Lang, Praxis des öffentlichen Beschaffungsrechts, Zürich 2003, Rz. 423). c)