Zuschlagskriterium "Honorarofferte" mit 0 Punkten zu bewerten. Den Anbietenden wurde im Rahmen der Fragebeantwortung lediglich bekannt gegeben, dass das tiefste Angebot mit 30 Punkten und die übrigen Angebote "gemessen am tiefsten" bewertet würden. Darüber, wie die Bewertung im Einzelnen vorgenommen werden sollte, wurden keine Angaben gemacht. Jedoch durften die Anbieter angesichts der Fragebeantwortung (bzw. des ihnen zur Kenntnis gebrachten Bewertungssystems) davon ausgehen, dass auf die Angebote A1/A2/B1/B2 das selbe Bewertungssystem zur Anwendung gelangen würde. Die Abweichung vom vorgesehenen Bewertungssystem begründet die Vergabebehörde damit, dass beim Projekt B1 zwei im