Die Beantwortung der Frage 3.4 durch den Anhang "Bewertungssystem zu den Angeboten A1/A2/B1/B2" zeige klar, dass alle vier Ausschreibungen die gleiche Bewertungsskala aufweisen würden. Die spätere Änderung bzw. Verzerrung der Bewertungsskala entspreche nicht mehr der Beantwortung der unter 3.4 gestellten Fragen. Die Beschwerdeführerin vertritt daher den Standpunkt, der ursprünglich vorgesehene Schlüssel B2 sei für den Vergabeentscheid beider Submissionen heranzuziehen.