Die Tatsache, dass der Gemeinderat Schafisheim in den letzten Jahren, nachdem der Beschwerdeführerin bis Ende 1999 fast sämtliche Arbeiten für das Elektrizitätswerk übertragen worden waren, aus finanziellen Überlegungen offensichtlich vermehrt dazu übergegangen ist, auch auswärtige Unternehmen zur Offertstellung einzuladen und so eine Konkurrenzsituation zu schaffen, lässt sich nicht beanstanden. Dieses Vorgehen entspricht vielmehr dem heutigen Submissionsrecht, das generell eine Öffnung des Marktes anstrebt und eine protektionistische Begünstigung der einheimischen Anbieter ver- 2003 Submissionen 245