Die vom 11. November 2002 datierende Verwaltungsgerichtsbeschwerde ist innerhalb 10 Tagen nach Kenntnisnahme der Tatsache, dass ein Submissionsverfahren durchgeführt wurde, durch die Beschwerdeführerin eingereicht worden. Die Beschwerdefrist ist damit eingehalten. (...) II. 2. a) Die Vergabebehörde hat sich im vorliegenden Fall für die Durchführung eines Einladungsverfahrens entschieden und dazu drei Unternehmen zur Einreichung eines Angebots eingeladen. Die Beschwerdeführerin wurde nicht eingeladen. Die Beschwerdeführerin vertritt den Standpunkt, ihre Nichtberücksichtigung für die Teilnahme an der Submission stelle eine klare Diskriminierung dar.