I/4). - Wird die Verwaltungsgerichtsbeschwerde vom nicht eingeladenen Anbieter innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme der Tatsache, dass ein Submissionsverfahren durchgeführt wird, eingereicht, ist die Beschwerdefrist eingehalten (Erw. I/5). - Kein Anspruch auf Teilnahme an einem Einladungsverfahren; Verbot der gezielten Diskriminierung eines Anbieters (Erw. II/2). Entscheid des Verwaltungsgerichts, 3. Kammer, vom 8. Januar 2003 in Sachen R. AG gegen Gemeinderat Schafisheim. Aus den Erwägungen