Die unüberbaute Fläche von lediglich 0.9 ha hat in ihrer Umgebung zwischen den Gebäuden der WG3 und den beiden Strassen keinen eigenständigen Charakter mehr und wird als Lücke in mehrheitlich überbautem Gebiet wahrgenommen. Eine sinnvolle landwirtschaftliche Nutzung der umstrittenen Parzellen ist auf Grund der Kleinheit des Schildes (0.9 ha) und der engen Begrenzung durch die stark befahrenen Strassen kaum mehr möglich, weshalb sich eine Zuweisung der umstrittenen Parzellen zur Bauzone geradezu aufdrängt. 2003 Submissionen 239 VII. Submissionen