2003 Bau-, Planungs- und Umweltschutzrecht 235 Besondern wäre eine Vergrösserung des Abstands wegen ihrer fehlenden Wirkung unverhältnismässig. Weitergehende Zusatzanträge haben auch die Beschwerdeführer nicht gestellt. (...). 56 Weitgehend überbautes Gebiet - Der Begriff des weitgehend überbauten Gebietes ist parzellenübergreifend und gebietsbezogen zu verstehen. - Sehr stark genutzte Erschliessungsanlagen können zusammen mit umliegenden Gebäuden einen Siedlungszusammenhang begründen. Entscheid des Verwaltungsgerichts vom 27. August 2003, 4. Kammer, in Sachen H. gegen den Grossen Rat und den Regierungsrat