Natürlich können kleine Betriebe unter Berücksichtigung gewisser Regeln ebenfalls berechnet werden. Die Mindestabstandsberechnung für die private Pferdehaltung in Wohnzonen, wie im Fall Z. lediglich 0.2 GB, ist mit dem FAT-Bericht 476 nicht sinnvoll. Wenn man den FAT-Bericht anwendet, hat man zwei Möglichkeiten: erstens Aufrundung auf 4 GB, Berechnung, Abrundung, daraus ergibt sich der Mindestabstand von 1 Meter; zweitens Aufrundung auf 4 GB, Berechnung daraus ergibt sich der Mindestabstand von 20 Metern. Beide Resultate sind für uns nicht realistisch.