• Der Mindestabstand wird gemäss Praxis der FAT bei Jaucheund Mistgruben (Mistcontainer) auf 20% des korrigierten Mindestabstandes reduziert." Die FAT äussert sich zur ganzen Problematik wie folgt: "Der FAT-Bericht 476 (Mindestabstände von Tierhaltungsanlagen, Empfehlung für neue und bestehende Betriebe) ist für die landwirtschaftliche Tierhaltung bestimmt. Natürlich können kleine Betriebe unter Berücksichtigung gewisser Regeln ebenfalls berechnet werden.