Die betreffende Liste ist nun freilich von beschränktem Aussagewert. Einmal sind die namhaft gemachten sieben Fälle rein rechtlich allesamt unter dem Regime der bis zum 21. September 1992 in Kraft stehenden Bau- und Zonenordnung vom 29. Juni 1973 - die "Vorvorgängerin" der heute geltenden BNO - 230 Verwaltungsgericht 2003