Mit der Einzonung einer Fläche von total 2.5584 ha erreicht das Gebiet "N." als flächenmässig grösstes der sechs in der Revision 2000 eingezonten Gebiete die geforderte Richtplanrelevanz von 3 ha nicht. Grundlage für die Festsetzung des Siedlungsgebiets im Richtplan war der Zonenplan 91, weil im Zeitpunkt seines Inkrafttretens (17. Februar 1997) die Nutzungsplanung der Gemeinde G. nicht in Revision stand (Richtplantext, Stand 17. Dezember 1996, Beschluss S 2.1/3.3, S. 27). Folglich begann die 10-Jahresfrist für die Höchstgrenze von 5 ha mit Inkrafttreten des Richtplans. Anlässlich der Teilrevision der Nutzungsplanung 2000 wurde eine Fläche von total 4.31 ha neu eingezont.