gen, können das Mitwirkungs- und das Einspracheverfahren eher zusammengelegt werden (Forestier, a.a.O., S. 7). Die Auslegung der Bedeutung einer Planung hat sich daher in erster Linie am Ziel und Zweck der Mitwirkung zu orientieren. Daneben können verfahrensökonomische Überlegungen den Gemeinderat leiten, wenn ein Planvorhaben für einen eingeschränkten Einwohnerkreis von Interesse ist und von vornherein mit wenigen Einsprachen zu rechnen ist. ccc) Gegen diese Auslegung sprechen keine Gründe des Einspracheverfahrens.